Wie kündige ich mein Mitgliedskonto?

Beachte bitte, dass Dein Konto nicht wieder aktiviert werden kann, nachdem Du es gekündigt hast. Um Dein Mitgliedskonto endgültig zu kündigen, sende bitte eine E-Mail an unseren Kundendienst.

Wird mein Mitgliedskonto sofort gelöscht? Nein. Es besteht eine Wartefrist, um sicherzustellen, dass Du alle Transaktionen abgeschlossen hast.

Kann ich mein Mitgliedskonto wieder eröffnen? Nein. Ein einmal gekündigtes Mitgliedskonto kann nicht wieder mit demselben Mitgliedsnamen oder derselben E-Mail-Adresse eröffnet werden. Du kannst jedoch ein neues Mitgliedskonto einrichten. Verwende dafür dann einen anderen Benutzernamen und eine andere E-Mail-Adresse.

Wenn Du während der Wartefrist Deine Meinung ändern solltest, wende Dich bitte an uns, um die Kündigung Deiner Mitgliedschaft wieder aufzuheben.

Was geschieht mit meinem Mitgliedskonto nach der Kündigung? Du kannst Deinen Mitgliedsnamen oder Deine für das aufgehobene Mitgliedskonto verwendete E-Mail-Adresse nicht länger verwenden, um Dich bei smartvie Seiten einzuloggen, für die ein Mitgliedskonto benötigt wird.

Kann ich nach einer Sperrung mein Mitgliedskonto kündigen?      Wenn Dein Mitgliedskonto gesperrt wurde, kannst Du es erst schließen, nachdem alle offenen Fragen geklärt wurden.

Was ist zu beachten, wenn mein Mitgliedskonto einen offenstehenden Betrag aufweist?   Wenn Dein Konto nicht ausgeglichen ist, bitten wir Dich vor dem Schließen Deines Mitgliedskontos eine entsprechende Einmalzahlung vorzunehmen. Solltest Du nicht in der Lage sein, den Gesamtbetrag zu bezahlen, kontaktiere uns bitte, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Was passiert mit den Bewertungen, die ich anderen Mitgliedern gegeben habe? Deine abgegebenen Bewertungen und Kommentare werden bei der Kündigung Deines Mitgliedskontos nicht gelöscht.

Was macht smartvie mit meinen Daten, nachdem ich mein Mitgliedskonto gekündigt habe?         smartvie wird Deine persönlichen Daten anschließend in gesperrter Form zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) archivieren.

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